Neuanstellung unmöglich mit Homeofficepflicht? Was nun?
Wir haben noch im letzten Jahr eine neue Mitarbeiterin angestellt, die auf den 1. Februar die Arbeit aufnehmen soll. Jetzt wurde gestern aber vom Bundesrat entschieden, dass Homeoffice-Pflicht ab kommenden Montag gilt. Das ist natürlich ziemlich ungünstig, da wir Sie im Homeoffice unmöglich in ihre Arbeit einführen können.
Können wir den Vertrag aufschieben, bis die Homeofficepflicht beendet ist, oder können wir (unter Berücksichtigung der "notwendigen" Massnahmen) verlangen, dass sie im Büro die Arbeit aufnimmt?
1 Antwort
Homeofficepflicht gilt wenn sich diese ohne grössere Aufwendungen umsetzen lässt.
Das ist hier nicht der Fall, weshalb die neue Mitarbeiterin unter Wahrung der Hygienevorschriften im Office begrüsst und eingeführt werden kann.
Ist das erledigt, geht sie in HO ode...