23. März 2020

Neuer Deutscher MA (ab 1.4.20) kann aufgrund COVID-19 nicht einreisen, was passiert mit dem Vertrag?

Ein neuer Mitarbeiter, Deutscher Staatsangehöriger, hätte am 1. April seine IT-Arbeit in Zürich aufgenommen. Er kann nun aber aufgrund der COVID-19-Situation nicht einreisen und bekommt keine Aufenthalts-Bewilligung. Was nun? Vertragsänderung mit Beginn 1.5.2020? Gibt es andere Möglichkeiten?

2 Antworten

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Fernarbeit? Als IT-Mitarbeiter wäre er dazu ja prädestiniert!

Wenn Sie schon einen Fachmann gefunden haben, würde ich diesen nic...

Marc F.
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Ich sehe den Zusammenhang nicht ganz.

Eine Aufenthaltsbewilligung kann er auch bekommen, wenn er nicht in der Schweiz ist. (früher hiess es sogar, Darf erst Ein...

Peter Z.
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