Neuer Deutscher MA (ab 1.4.20) kann aufgrund COVID-19 nicht einreisen, was passiert mit dem Vertrag?
Ein neuer Mitarbeiter, Deutscher Staatsangehöriger, hätte am 1. April seine IT-Arbeit in Zürich aufgenommen. Er kann nun aber aufgrund der COVID-19-Situation nicht einreisen und bekommt keine Aufenthalts-Bewilligung. Was nun? Vertragsänderung mit Beginn 1.5.2020? Gibt es andere Möglichkeiten?
2 Antworten
Fernarbeit? Als IT-Mitarbeiter wäre er dazu ja prädestiniert!
Wenn Sie schon einen Fachmann gefunden haben, würde ich diesen nic...
Ich sehe den Zusammenhang nicht ganz.
Eine Aufenthaltsbewilligung kann er auch bekommen, wenn er nicht in der Schweiz ist. (früher hiess es sogar, Darf erst Ein...