neues Datenschutzgesetz im HR umsetzen?
Guten Tag, wir haben uns gerade über die neuen Datenschutzbestimmungen schlau gemacht. Darf ich Sie anfragen, wie Sie dies umsetzen? Haben Sie einen Abschnitt in den Verträgen oder den Vertragsbedingungen über das DSG? Hat jemand vielleicht ein Beispiel, wie das Umzusetzen ist im HR? Herzlichen Dank im Voraus.
1 Antwort
Liebe/r FragestellerIn
Das revidierte Datenschutzgesetz ist noch nicht in Kraft & die Verordnung des Bundesrates dazu erst in der Vernehmlassung. Die Rückmeldungen waren recht negativ, was nochmals erhebliche Anpassungen der Verordnung bringen wird. Ursprünglich war ein Inkrafttreten der DSG-Änderungen Anfangs 2022 gedacht - es dürfte jedoch frühestens 2023 werden.
Das neue Datenschutzrecht knüpft verschiedene Bestimmungen an die Unternehmensgrösse resp. Anzahl der Mitarbeitenden (z.B. Art. 12 Abs 5 revDSG). Man müsste somit etwas mehr über Ihr Unternehmen wissen.
Wie bei der Umsetzung der DSGVO wird auch hier das Paperwork wichtig (Art. 12 revDSG): also eine Gesamtübersicht zu erstellen, wo man welche personenbezogenen Daten hat, zu welchem Zweck, wer Zugriff darauf hat, ob diese besonders schützenswert sind, wie lange diese gespeichert werden, welche Schutzmassnahmen ergriffen wurden u.a.m. Hier ist anzumerken, dass es sich bei vielen HR-Daten um "besonders schützenswerte” Personendaten handelt, welche - sic! - durch technisch-organisatorische Massnahmen besonders zu schützen sind.
Daraus erschliesst sich, dass es nicht mit ein paar Anpass...