Neugründung GmbH - Was ist zu beachten bei (vorläufig) fehlender Lohnzahlung?
Meine Frau hat mit einer Kollegin zusammen eine Firma (GmbH) gegründet. Sie stecken im Moment viel Zeit rein (Webshop, Messen...), können sich aber noch keinen Lohn auszahlen, was wohl noch eine ganze Weile so bleiben wird. Ist da etwas zu beachten bez. SVA, Krankentaggeld,...?
1 Antwort
Herzlichen Glückwunsch zur Neugründung!
Der Lohn, den sich die Gründerinnen in ihrem Arbeitsvertrag selber geben, muss nicht ausbezahlt werden, sondern wird als deren Forderung gegenüber der Gesellschaft im Passiv-Konto "Privat" erfasst. Wenn dann die Gewinne sprudeln, tilgt die Gesellschaft als erstes ihre "Lohnschulden" gegenüber den beiden Gründerinnen.
Die Lohnsumme ist jedoch für die Meldungen an die Ausgleichskasse (AK) relevant, da daraus die Sozialabgaben berechnet werden. Die Sozialabgaben sind zu leisten (liquiditätswirksam) und die Ausgleichskassen sind recht rigoros im Durchsetzen ihrer Forderungen. Wenn die beiden Gründerinnen sich einen anfänglich zu hohen (formellen) Lohn geben, zahlen sie den AK-Preis dafür! Andererseits zahlen sie dann auch weniger in ihre spätere AHV ein! Hier gilt es, den "sweet spot" zu finden.
Ob das Gewerbe der beiden Gründerinnen unter Art. 66 UVG fällt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Lassen Sie sich durch die örtlich...