Nierenspende Arbeitnehmerin?
Eine Mitarbeiterin möchte Ihrem Mann die Niere spenden. Gemäss Lebendspenderbroschuere_DE.pdf
Punkt 9.3 - Punkt 1:
Der Arbeitgeber unterstützt die Spende und stellt den Angestellten dafür frei. Er leistet die Lohnfortzahlung wie bei einer Krankheit. In diesem Fall bekommt er seine Kosten von der Versicherung des Empfängers (Lohn und Lohnnebenkosten) vollständig rückerstattet.
Wir fragen uns was genau die Krankenversicherung des Nierenempfängers vergüten wird? Der Arbeitgeber wird vermutlich die Arbeitgeberanteile der AHV etc. wie weiterhin übernehmen und die Pensionskassenbeiträge.
Kennt sich damit jemand aus oder hat Erfahrungen? Besten Dank.
1 Antwort
Meines Wissens Ja, in der Schweiz ist dies einheitlich geregelt. Die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung des Nierenempfängers ist durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Lebendorganspende festgelegt. Diese Regelungen sind im Transplantationsgesetz (TxG) sowie in der entsprechenden Verordnung (TxV) verankert und gelten für alle Krankenversicherungen im Land.
Wesentliche Punkte:
1. Gesetzliche Grundlage:
Die Bestimmungen zur Kostenübernahme bei einer Lebendorganspende sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleisten, dass sowohl der Spender als auch der Arbeitgeber finanziell abgesichert sind.
2. Kostenübernahme durch die Krankenversicherung:
Die Krankenversicherung des Organempfängers ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten, die durch die Freistellung des Spenders entstehen (Lohn und Lohnnebenkosten), vollst...