18. Dezember 2019

obligatorischer Firmenanlass - Arbeitszeit Ja oder Nein?

Wir hatten gestern einen obligatorischen Firmenanlass in einer Abteilung bis um 21.00 Uhr. Müssen wir den MItarbeitenden nun die Arbeitszeit bis 21.00 Uhr anrechnen oder "nur" die normale Arbeitszeit ohne Firmenanlass? Die Teilnahme war obligatorisch

1 Antwort

Sie weisen mehrmals darauf hin, dass der Anlass für die AN bis um 21h obligatorisch war. Es handelt sich somit um eine Weisung des AG (Art. 321d OR), welcher die AN nachkommen mussten. Gleichzeitig wurde deren Freizeit beschnitten. "Arbeit" im arbeitsrechtlichen Sinne heisst bekanntlich nicht "Leistung", sondern "Zurverfügungstellung von Zeit" durch den AN. Somit ist der Firmenan...

Marc F.
5 Bewertungen

Schließen