PA Geschäftsfahrzeug bei Lohnabzug - wie erfolgt die Berechnung der Beiträge an die Ausgleichskasse?
Welcher Betrag wird für die Berechnung der AHV-Beiträge (etc.) verwendet, wenn dem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt wird und sich der Arbeitnehmer finanziell daran beteiligt?
vereinfachtes Beispiel
Variante 1
Monatslohn 8’000
PA Geschäftsfahrzeug: 800
Kostenbeteiligung AN: - 100
Bruttolohn: 8’700
Beiträge AHV 5.3%: -461
Nettolohn: 8’239
PA Geschäftsfahrzeug: -800
ausbezahlter Lohn: 7’439
Variante 2
Monatslohn 8’000
PA Geschäftsfahrzeug: 800
Bruttolohn: 8’800
Beiträge AHV 5.3%: -466
Nettolohn: 8’334
PA Geschäftsfahrzeug: -800
Kostenbeteiligung AN: -100
ausbezahlter Lohn: 7’434
Aufgrund des Aufbaus des Lohnausweises ist meiner Meinung nach die Variante 1 korrekt (Lohnausweis Ziffer 2.2 Privatanteil vor Ziffer 8 Bruttolohn).
1 Antwort
Ihr müsst das nicht neu erfinden. (eure Lösung ist nicht korrekt)
Hier ist es beschrieben, ab Seite 10
https://www.steuerkonferenz.ch/downloads/Lohnausweis/FAQ%20(d).pdf
Wagenwert ohne MwSt. mal 0.9% = Privatanteil. Davon abziehen, was...