Pensionskassenwechsel während Kündigung. Muss der gekündigte AN noch den Wechsel mitmachen?
Einem Mitarbeiter wurde gekündigt auf Ende Juli. Ein Monat vorher, auf Ende Juni wurde die Pensonskasse gewechselt. Also eine Überschneidung von einem Monat. Sind wir als Arbeitgeber (gesetzlich?) verpflichtet, den gekündigten Arbeitnehmer noch für einen Monat in die neue Pensionskasse zu übernehmen? Oder können wir ihm den Arbeitnehmer Anteil einfach auszahlen?
Seine neue Pensionskasse behauptet, dass der Betrag über die neue Pensionskasse laufen müsse und nicht direkt vom Arbeitgeber per EZ bezahlt werden dürfe - weder an die PK des neuen Arbeitgebers noch an den Arbeitnehmer selbst.
2 Antworten
Alle aktive Mitarbeiter während der wechsel (01. Juli) werden in die neue Pensionskasse übernohmen. Ohne Ausnahme! In einen Monat kann viel Passieren (Krankheit, Unfa...
Ihr seid als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, euch einer Pensionskasse (PK) anzuschliessen oder selbst eine zu führen.
Ich frage zurück: Kann der MA etwas dafür, dass ihr die PK wechselt?
Was spricht dagegen, ihn auch in die neue PK zu integrieren mit 1 Monat Laufzeit?
Warum diese Lösung? Euer...