04. Dezember 2019

Personaldossier Übergabe bei Vorgesetztenwechsel?

Darf ein Vorgesetzter seinem Nachfolger die Personaldossiers übergeben? (Gesprächsnotizen, Mitarbeitergespräche usw.)

Das Personaldossier wird bei uns schon zentral vom HR geführt (leider noch kein System, bei welchem die Vorgesetzten auch Zugriff drauf haben). Jedoch haben die Vorgesetzten oft noch gewissen Notizen bei sich wie z.B. die vollständigen Mitarbeitergespräche, wovon nur die Titelseite ins HR kommt.

Nach mir müsste der Vorgesetzte bei Weggang alles ins HR schicken, das von der Aufbewahrungsfirst her noch aufbewahrt werden muss und dürfte NICHT an seinen Nachfolger übergeben, oder?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Art. 328b OR hält fest, dass der AG nur diejenigen Mitarbeiterdaten bearbeiten (= sammeln, aufbewahren, weitergeben etc.) darf, soweit sie zur Durchführung des Arbeitsvertrages notwendig sind. Die Bestimmung ist relativ zwingend, d.h. darf nicht zu ungunsten des AN abgeändert werden (Art. 362 Abs. 1 OR).

Handnotizen des Vorgesetzten fallen als persönliche Notizen bekanntlich nicht unter das Datenschutzgesetz. Das bedingt jedoch, dass diese ausschliesslich privater Natur sind und nicht weitergegeben werden dürfen. Wenn sie in einem auch für Dritte einsehbaren Mitarbeiterdossier landen - ungeachtet ob dieses beim Vorgesetzten oder beim HR abgelegt wird - so unterliegen diese den Regeln des DSG (z.B. Auskunftsrecht).

Beim Vorgesetztenwechsel erscheint mir Ihr Vorschlag sinnvoll. Insbe...

Marc F.
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