19. September 2018

Physische Personaldossierablage?

Welche Personalunterlagen müssen laut Schweizer Gesetzgebung nach wie vor physisch abgelegt werden?

3 Antworten

Mir wurde von unserem Rechtsanwalt empfohlen, nur noch den Arbeitsvertrag physisch aufz...

Marco C.
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Antworten finden sich in den Datenschutzrichtlinien und -verordnungen.

https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/dokumentation/taetigkeitsberichte/aeltere-berichte/9--taetigkeitsbericht-2001-2002/aufbewahrung-des-personaldossiers.html

Wie das so ist, sind die Angaben eher generisch. Persönlich würde ich empfehlen alle Unterlagen zu behalten, welche dienlich sind die Lohnzahlungen zu belegen (Arbeitsrapporte, Lohnerhöhungsbriefe, vertragliche Zusatzabmachungen,....). Dann alles was es für das Arbeitszeugnis brauchte. (Arbeitsverträge, Wechselunterlagen (Organisatorisch), Leistungsbeurteilungen, ...)

Wenn ich nun das Wort "physisch" ang...

Peter Z.
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Genau wie Peter es sagt:

Eine Physische Ablage einzelner Dokumente ist nicht nötig.

Die Beweispflicht kommt ma...

Dennis H.
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