26. Februar 2021

Plötzliche Minusstunden aus dem Jahr 2018?

Die Mitarbeiter geben dem Vorgesetzten ihre Arbeitszeiten via ausgedrucktem Blatt ab. Der Vorgesetzte nickt dies immer ab, aber unterschreibt nichts. Nun behauptet der Vorgesetzte, das sein Mitarbeiter 120 Stunden minus hat (seitdem Jahr 2018). Ist dies rechtens? Muss nun der Mitarbeiter (welcher nun gekündet hat) die Stunden nachholen, bzw. mit einem Lohnabzug rechnen?

2 Antworten

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Man sollte auch bedenken, wie diese Minusstunden entstanden sind.

Es gibt den sogenannten Annahmeverzug, welcher bedeutet, dass solche Stunden entstehen können, weil nicht genügend Arbeit vorlag. Solche Minusstunden müssen nicht nachgeholt werden.

Andernfalls wä...

Peter Z.
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Akzeptiert durch Author

Das Arbeitsgesetz gibt vor, dass sämtliche Stunden zu erfassen sind. (Dokumentationspflicht ArG Art. 46)

Daraus ergibt sich auch, dass Plus- oder Minusstunden nachzutragen sind.

Wurden diese Minusstunden nachvollziehbar dokumentiert?

Wenn ja: Der Arbeitnehmer hat Lohn ohne Leistung vorbezogen. Der AN müsste diese nacharbeiten oder mit einem Lohnabzug rechnen.

ABER :

Ich - a...

Reto L.
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