04. Januar 2023

Praktikum Remote ?

Eine BAS Absolventin aus DE möchte bei uns (in CH) für 3 Monate ein Praktikum komplett via Remote durchführen für entsprechendem Praktikanten-Salär.

Die Person wird nicht physisch in der CH anwesend sein.

Braucht es dennoch eine Arbeits- /Aufenthaltsbewilligung für die CH?

Wo muss die Person sozialversichert werden, in CH oder DE ?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Wenn die Person in Deutschland lebt und dort auch eine Aufenthaltsbewilligung hat (und arbeiten darf) könnt ihr sie ganz praktisch via remote.com einstellen. EOR - Employment of a Record —> d...

Laura G.
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