Prämienbefreiung Kollektivvertrag Krankentaggeld
Guten Tag, in unserem Kollektivvertrag der Krankentaggeld-Versicherung bin ich über folgenden Satz gestolpert: “Während der Bezugsdauer von Taggeldleistungen ist die versicherte Person im Kollektivvertrag von der Prämienzahlungspflicht befreit”. Kann mir jemand sagen, wie das in der Lohnbuchhaltung gehandhabt wird? Herzlichen Dank!
1 Antwort
Für die KTG Prämienberechnung wird der Lohn herangezogen. ACHTUNG, nicht der AHV Pflichtige Lohn, sondern der Lohn gemäss Police. In der Regel der Monatslohn.
Dieser Monatslohn wird bei KTG Zahlungen gestoppt, da ja die KTG Zahlung den Lohn ersetzt. ...