Privatnutzung Werkstatteinrichtung?
Grüezi miteinander
Ich habe eine Frage bzgl. Nutzung der Werkstatt für private Zwecke. Bei uns dürfen das die Mitarbeitenden, müssen dies aber dem Vorgesetzten melden wenn sie die Werkstatt für private Zwecke verwenden. Nun wollen wir gewisse Rahmenbedingungen schriftlich festhalten.
Was soll hier alles berücksichtigt werden oder wie regeln das andere bei ihnen?
Folgende Punkte haben wir bereits dafür aufgenommen:
- Meldung an Vorgesetzte Stelle
- Verbrauchsmaterial
- Abfall
- Sauberkeit
- Ruhezeiten
vielen Dank für die Inputs!
1 Antwort
Ich würde noch zwei Dinge überdenken und aufnehmen.
A: Sicherheitsvorschriften. Gewisse Tätigkeiten verlangen eine Überwachung und man darf nicht alleine Arbeiten. Siehe SUVA.
https://www.suva.ch/de-ch/download/dokument/alleinarbeit-kann-gefaehrlich-sein--anleitun...