14. Oktober 2024

Probezeitverlängerung Militär?

Absatz: Die Probezeit verlängert sich um die Dauer der Absenz, wenn der Mitarbeiter infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht an der Arbeitsleistung verhindert ist.

Beim Mitarbeiter handelt es sich um eine Frau, die in den WK geht. Das Militär ist für Frau grundsätzlich freiwillig. Aber einmal angemeldet besteht auch da eine gesetzliche Pflicht. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es in diesem Fall gleich zu handhaben ist wie bei einem Mann und die PBZ sich um die Dauer des WK’s verlängert?

1 Antwort

Das Bundesgericht äussert sich bezüglich der Verlängerung der Probezeit wie folgt: “L'art. 335b al. 3 CO prévoit certes la possibilité d'une prolongation du temps d'essai. Une telle prolongation ne peut toutefois avoir lieu que si le travail est interrompu par suite de maladie, d'accident ou d'accomplissement d'une obligation légale incombant au travailleur sans qu'il ait demandé de l'assumer. La liste énumérée par la loi, qui n'inclut pas l'octroi d'un congé non payé, est exhaustive” (BGE 136 III 562, E.3).
Es geht also um die Erfüllung einer dem Arbeitnehmer obliegenden gesetzlichen Pflicht, die er nicht selbst beantragt hat.
Ist...

Ronald B.
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