29. März 2023

Quellensteuer oder doch normale Besteuerung?

Wir haben einen Mitarbeiter, belgischer Staatsbürger, wohnhaft im Kanton Aargau, B-Bewilligung, Quellenbesteuert.
Nun ist er heute mit Briefen zu mir gekommen und fragte mich warum er Quellensteuer bezahlen muss. Aufgrund meiner Antwort meinte er dann: “aber warum?, Ich bezahle ja normal Steuern in der Schweiz, ich fülle immer eine Steuererklärung aus.”. Er hat mir die Steuerveranlagung 2021 vom Kanton AG gezeigt.
Kann mir jemand helfen? Er hat immer noch die B-Bewilligung, da hat sich nichts geändert.

1 Antwort

Die B-Bewilligung alleine ist kein Argument für eine generelle Quellenbesteuerung. Es gibt Fälle, in denen keine Quellenbesteuerung stattfindet trotz B-Bewilligung:

  • Verheiratet mit CH-BürgerIn
  • Verheiratet mit Person mit Niederlassungsbewilligung (C)
  • Quellensteuerbefreit, da Erwerb im Auslan...
Christian V.
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