29. August 2023

Quellensteuer, was gilt?

Wir haben Mitarbeiter, deren Kinder bei den Müttern im Ausland leben.

  • Erfasse ich nun trotzdem z.B. den Code A2N oder eher A0N, da sie nicht in der Schweiz sind?
  • Gibt es altermässig eine Grenze, z.B. Erreichen 16. Altersjahr oder bei Erstausbildung 25 Jahre?
  • Wie muss ich vorgehen, wenn ein Mitarbeiter zu wenig oder zu viel Quellensteuer bezahlt hat?

Unser Quellensteueramt ist leider nicht erreichbar, daher nun auf diesem Weg die Fragen. Danke!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Die schnelle Antwort ist, erfasse A0N. Und regle das mit dem Quellensteueramt.

So hat der MA sicher den höchsten Abzug und bekommt ggfls. Geld zurück.

Längere Antwort ist:

  • Hat er Kinderzulagen zu gute, oder eine Differenzzahlung zum Kindergeld der Mutter.
  • Hat das Wohnland der Mutter ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz, wo die Familienzulagen geregelt sind?

Fall eine Frage mit JA beantwortet werden kann, so kannst du die Kinder zählen.

Steuerlich ge...

Peter Z.
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