03. Oktober 2023

Quellensteuertarif H im Konkubinatsverhältnis

Liebe Alle, wir sind kürzlich über den Quellensteuertarifcode H im Rahmen von Konkubinatsverhältnissen gestolpert und fragen uns, wie andere Unternehmen damit umgehen.

Bislang haben wir diesen nie angewendet, da uns die hierfür nötigen Informationen (liegt überhaupt ein Konkubinat mit gemeinsamer elterlicher Sorge vor und wenn ja welcher Elternteil erzielt das höhere Bruttoeinkommen) nie vorlagen und wir auch nicht aktiv danach fragen. Fragt ihr diese Information bei Eintritt aktiv bei den qstP ab, oder wendet ihr auch A an, sofern ihr nicht von der betroffenen Person anderweitig informiert werdet und überlasst es der qstP sich um eine allenfalls mögliche Korrektur zu bemühen?

Merci vielmal und eine schöne Woche miteinand!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Die Frage ist zwar schon ziemlich alt, trotzdem erlaube ich mir darauf zu antworten. Mit der Quellensteuerreform haben...

Philipp S.
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