RAV-Entscheid Arbeitsverlängerung - Handhabung Fehltage?
Wir haben einem MA nach 90 Tagen AUF (im 2. DJ) gekündigt. Während der Kündigungsfrist war er erneut krank und behauptet nun, wegen einem anderen Fall. Nun wurde er Mitte Sept. vom RAV aufgeboten, uns sofort seine Arbeit anzubieten, so dass wir ihn ab morgen bis zum def. Ende der Kündigungsfrist wieder arbeiten lassen. Nun jedoch meine Frage:
WIE sind die FEHLTAGE, also vom 1. - 19.9. zu ENTLÖHNEN? Ferien? Minusstunden? Keine Arbeit = kein Lohn? Und was passiert, wenn er nun wieder eine AUF-Zeugnis bringt? Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? DANKE für eure Antworten.
2 Antworten
Als erstes gilt es das neue Arztzeugnis zu hinterfragen. Vertrauensarzt, Casemanager der KTG Versicherung, denn sie müssen ja auch wieder bezahlen.
Anschliessend, wenn es gerechtfertigt ist, wäre die Regel Lohn gegen Arbeit einzubringen. Also Ferienbezug oder Minusstunden...
Es wird aber wohl so oder so schwierig...
Würdet ihr ihn den arbeiten lassen, ...
Es lohnt sich zu prüfen, ob der neue Fall wirklich ein neuer Fall ist. Falls nicht, wäre die Sperrfrist abgelaufen und die Sache erledigt. Falls es sich hingegen um eine neue Krankheit handelt, wird die Kündigungsfrist um die Dauer der neuen Sperrfrist bzw. die Dauer der neue...