Referenzen bei sexueller Belästigung
Hallo Zusammen
Wir haben einen langjährigen Mitarbeiter , der von einer anderen Mitarbeiterin angezeigt wurde wegen sexueller Belästigung. Wir haben ihn fristlos entlassen, er hat über 20 Jahre bei uns gearbeitet und hat nur unser Arbeitszeugnis. Was sollen , können, wir für Auskünfte geben, falls wir von einem potentielen Arbeitgeber angefragt werden? Es giltet immer noch die Unschuldsvermutung und der Fall ist momentan vor Gericht. Vielen Dank für euere Hilfe.
1 Antwort
Der MA hat Anspruch auf ein Zeugnis, dass seine gesamte Arbeitstätigkeit umfasst. Der offenbar nur einmalige - und offenbar noch nicht mal rechtlich sanktionierte - Vorfall kann daher die guten Leistungen des MA über die Jahre nicht...