28. Oktober 2024

Regelung Ferienanspruch ab dem 50. Lebensjahr?

In unserer Firma wird derzeit ab dem 50. Lebensjahr der Ferienanspruch von 5 auf 6 Wochen erhöht. Aktuell betrifft diese Regelung zwei Mitarbeitende.

Wir fragen uns, ob diese Regelung noch zeitgemäss ist oder ob sie in anderen Unternehmen ebenfalls so umgesetzt wird.

Unser Vorschlag wäre, diese Regelung anzupassen, sodass alle Mitarbeitenden, unabhängig von Dienstjahren oder Alter, grundsätzlich 5 Wochen Ferien erhalten. Für die beiden betroffenen Mitarbeitenden müssten wir in diesem Fall die Arbeitsverträge anpassen und das Personalreglement entsprechend überarbeiten. Die beiden Mitarbeitenden würden dann eine Lohnerhöhung als Ausgleich für die entfallene zusätzliche Ferienwoche erhalten.

Wie wird dies in eurem Unternehmen gehandhabt? Gibt es bei euch ähnliche oder andere Regelungen?

3 Antworten

Wenn man die Regelung anpasst, dann am besten so, dass jeder unmissverständlich versteht, was ab wann gilt. “Ab dem 50. Lebensjahr” heisst das nachdem das 50. Lebensjahr vollendet ist, oder heisst das ab Beginn des 50. Lebensjahrs? Häufig auch problematisch: Nicht jeder versteht, dass bspw. das 59. Altersjahr vollendet wird am Tag, an dem der Arbeitnehmer 59 (nicht 60!) wird.
Dies kann man umgehen, indem man allen den gleichen Ferienanspruch gewährt oder indem man eine unmissverständlichere Formulierung wählt.
Ob man einen Ferienanspruch abhängig vom Lebensalter oder vom Dienstalter oder altersunabhängig gewährt, ist Teil der Unternehmenskultur und allenfalls ein Instrument des Personalmarketings (weshalb ein Vergleich mit anderen Unternehmen nur bedingt sinnvoll ...

Ronald B.
0 Bewertungen

Die Regelung bei uns ist:
Bis 59 Jahre: 5 Wochen

Ab 60 Jahre: 6 Woch...

Milena F.
0 Bewertungen

Wir haben dies im Personalreglement folgendermassen geregelt:

Ferien

bis zum vollendeten 49. Altersjahr: 5 Wochen

bis zum voll...

Reto L.
0 Bewertungen

Schließen