16. Oktober 2020

Reglement Antrag externe Weiterbildung - Regelung der finanziellen Beteiligung?

Wir sind aktuell an der Überarbeitung des Reglements & des Antragsformulars für die zeitliche- und finanzielle Beteiligung bei externen Weiterbildungen.

Dies aus 2 Gründen:

1: Aktuelles Reglement & Antragsformular ist zu kompliziert / Die definierten Abstufungen sind zu kompliziert.

2: Wir haben bei das "Problem", dass Anträge finanzielle/zeitliche Beteiligung von externen Weiterbildungen von unseren Vorgesetzten fast immer zu 100% unterstützt werden (also Gewährung 100%-ige finanzielle und zeitliche Beteiligung).

Aktuell sieht es bei uns wie folgt aus:

Die Kategorisierung für die Gewährung der Beteiligung lautet aktuell wie folgt:

A) Unverzichtbare Voraussetzung ==> Finanzielle Beteiligung zwischen 75% - 100%

B) Eine wesentliche Anforderung der Stellenbeschreibung wird nicht erfüllt ==> Finanzielle Beteiligung zwischen 25% - 75%

C) Kompetenzerweiterung im Rahmen eines geführten Nachfolgeprozess ==> Finanzielle Beteiligung zwischen 50% - 100%

D) Kompetenzsicherung oder – erweiterung zum Erhalt oder Ausbau der Qualifikation ==> Finanzielle Beteiligung zwischen 25% - 75%

E) Persönlicher Bedarf mit unternehmerischem Nutzen ==> Finanzielle Beteiligung 25%

F) Persönlicher Bedarf ohne unternehmerischem Nutzen ==> Finanzielle Beteiligung 0%

Im Reglement schreiben wir bzgl. der verschiedenen Abstufungen der finanziellen Beteiligung folgendes:

100%: Die Kompetenzen werden am aktuellen Arbeitsplatz zwingend benötigt.

75%: Die Kompetenzen können sofort und zu einem hohen Anteil am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

50%: Die Kompetenzen können teilweise am Arbeitsplatz und/oder bei einer zukünftigen Tätigkeit eingesetzt werden.

25%: Die Kompetenzen können nur zu einem kleinen Teil am Arbeitsplatz oder bei einer zukünftigen Tätigkeit eingesetzt werden.

0%: Die Unternehmung hat wenig oder keinen Bedarf an diesen Kompetenzen für die heutige und/oder zukünftige Tätigkeit.

und bzgl. zeitlicher Beteiligung

"Der Arbeitgeber kann sich wie folgt beteiligen:

· Kurs- und Schulzeiten

· Prüfungszeiten

Der Mitarbeitende trägt folgende Zeiten:

· Lernzeiten ausserhalb des Stundenplans

· Reisezeiten

Eine zeitliche Beteiligung ist ausschliesslich für Wochentage (Mo – Fr) während den normalen Bürozeiten (8-17 Uhr) möglich. Für Mitarbeitende mit unregelmässigen Arbeitszeiten können Ausnahmen gemacht werden."

Wie habt ihr bei euch die Beteiligung bei externen Weiterbildungen geregelt? Habt ihr Tipps für unsere Überarbeitung? Und wie würdet ihr auf das "Problem" reagieren, dass unsere Vorgesetzten oft "zu lieb" sind und fast immer zu 100% die Mitarbeitenden in ihrer externen Weiterbildung unterstützen wollen (auch wenn der Bezug zur aktuellen Arbeit nicht wirklich gegeben ist)?

Wir haben uns bereits überlegt, ob wir z.B. die 100% finanzielle Unterstützung streichen, wenn die Ausbildung nicht vom Arbeitgeber angeordnet ist (also z.B. nur noch max. 50 oder 75% finanzielle Unterstützung). Was ist hierzu eure Meinung?

2 Antworten

In der Tat viel zu kompliziert.

Zwei Stufen anwenden:

Funktionsbezogen (wird für die ausübung der Funktion benötigt, füllt Lücken bei Anstellungsdefiziten, usw. )

Mitarbeiterbezogen (kann dem Mitarbeitenden Vorteile bringen, wird aber nicht zwingend für die Funktion benötigt. z.B. Konfliktmanagement)

Funktionsbezogen wird alles übernommen, also Kosten und Zeit. Es ist zu regelen, was passieren soll, wenn der MA den Kurs abbricht oder Prüdung nicht besteht.

Mitarbe...

Peter Z.
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Hallo

Ich habe unsere Reglemente gerade überarbeitet, gerne kann ich dir diese zustellen evtl. löst dies einige deiner Fra...

Tanja H.
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