Reglement für Geschäftsleitung?
ich habe eine Frage bzgl Kündigungsfristen. Bei uns als Standard ist eine 3-monatliche Kündigungsfrist üblich. Falls wir dies allenfalls ändern möchten auf 6 Monate für die Geschäftsleitung, ist das machbar und wer muss diesbezüglich abgeholt werden? Oder kann ich die verlängerte Kündungsfrist einfach in Vertrag schreiben, obwohl es abweicht von dem Personalreglement?
2 Antworten
Die gesetzlichen Kündigungsfristen (Art. 335c Abs. 1 OR) dürfen schriftlich abgeändert werden (Art. 335c Abs. 2 OR).
Änderungen am Einzelarbeitsvertrag (EAV), bspw. eine Verlängerung der Kündigungsfrist, sind möglich (sofern bspw. in einem anwendbaren GAV nichts anderes...
- Die Frage ist nun halt, ob die Kündigungsfrist in einem Personalreglement festgehalten ist und ob darin Ausnahmen beschrieben werden. z.B. Vom Personalreglement abweichende Regelungen können in einem Einzelarbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Dann wäre das ohne weiteres möglich mit einer Änderungskündigung die neuen Kündigungsfristen für GL einzuführen.
- Ist im Personalreglement jedoch enthalten, dass es den einzelarbeitsvertraglichen Regelungen vorgeht, so muss zuerst das Reglement angepasst werden. Da sich ein GL Mitglied sich darauf berufen k...