Reisezeit am Sonntag?
Für ein internes Camp mussten unsere Lernenden bereits am Sonntag anreisen, um am Montag pünktlich anwesend zu sein. Nun unsere Frage dazu: Wird die Anreisezeit mit dem normalen Zuschlag von 50% vergütet? Ich bin gespannt auf eure Antworten...
1 Antwort
Die Wegzeit, die länger als der übliche Arbeitsweg dauert, gilt als Arbeitszeit (Art. 13 Abs. 2 ArGV1). Dies allerdings nur für die in der Schweiz zurückgelegte Wegzeit (Art. 13 Abs. 3bis ArGV1), weil das Arbeitsgesetz nur in der Schweiz gilt. Der Lohnzuschlag für vorübergehende Sonntagsarbeit (falls es ...