29. Februar 2024

Rückerstattung Weiterbildungskosten?

Ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzung von Weiterbildungskosten. Wenn ein Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernommen hat und der Mitarbeiter gemäss der Weiterbildungsvereinbsrunh innerhalb der Karenzfrist kündigt und die Weiterbildungskosten zurückzahlen muss, kann man diese dann in der Steuererklärung nachträglich zum Abzug bringen? Auch wenn sie ein späteres Jahr betreffen?

1 Antwort

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siehe Kreisschreiben 42:

4.7.2 Rückzahlung von ursprünglich vom Arbeitgeber getragenen berufsorientierten Ausund Weiterbildungskosten durch den Arbeitnehmer

Muss der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zunächst übernommenen berufsorientierten Ausund Weiterbildungskosten (ganz oder teilweise) an diesen zurückbezahlen (z.B. aufgrund einer Rückzahlungsklausel in der Ausbildungsvereinbarung bei vorzeitigem Stellenwechsel), kann er da...

Philipp S.
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