Schichtarbeit?
Guten Tag
Kann mir jemand sagen, ob es sich in folgender Situation um eine klassische Schichtarbeit handelt:
In einer Abteilung mit 6 Personen werden zwei Personen definiert, welche ein spezielles Zeitmodell haben: im wöchentlichen Wechsel arbeiten Sie jeweils von 06:00 bis 15:00 Uhr und von 10:00 bis 19:00 Uhr. Sind hier Schichtzulagen notwendig und was ist die genaue Definition von Schichtarbeit?
Vielen Dank für eure Antwort!
Lieber Gruss
Yvonne
2 Antworten
Schichtarbeit ist in Art. 34 Abs. 1 ArGV1 wie folgt definiert: “Schichtarbeit liegt vor, wenn zwei oder mehrere Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach einem bestimmten Zeitplan gestaffelt und wechselweise am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen.”
Da es sich vorliegend nicht um “Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen” ha...
Wie Ronald schreibt, trifft das für euch nicht zu.
Weiteres könnt ihr aber beim Seco nachlesen, falls man fragt: “und wo steht das?”.
Lg
Peter