11. Dezember 2018

Schlusszeugnis bei verschiedenen Funktionen?

Ein Arbeitnehmer hat ja das Recht auf ein Schlusszeugnis ohne Verweis auf Zwischenzeugnisse und somit auf ein Zeugnis über die ganze Anstellungszeit.

Es handelt sich bei dem Mitarbeitenden um jeweils befristete Einsätze. Ich habe nun ein Zwischenzeugnis vorliegen, welches in dieser Funktion als ganz gut bewertet wurde. Im Anschluss daran wurde der Mitarbeitende in einem anderen Bereich eingesetzt und erhält nun als "Abschlusszeugnis" eine eher mässige Bewertung.

Wie muss nun das Abschlusszeugnis aussehen, wenn ich nicht auf das Zwischenzeugnis verweisen darf? Die Tätigkeiten sind klar, diese führe ich einfach pro Funktion auf. Aber wie verhält es sich mit der Beurteilung? Muss ich ein "Gemisch" aus beiden Beurteilungen vornehmen oder zählt nur die der letzten Station? Kann mir jemand helfen? Danke.

1 Antwort

Ein Schlusszeugnis muss immer die gesamte Anstellung berücksichtigen. Der Fokus darf also nicht lediglich auf die letzte Funktion gesetzt werden. Es kann aber klar zwischen den zwei Funktionen differenziert werden. Die Aussagen dazu müssen allerdings klar und messbar sein. Dann sollte aber auch klar formuliert werden, weshalb der Mitarbeiter in der ersten Funktion allfällig eine sehr gute Leistung erbrachte und jetzt "nur" noch eine gute Leistung. Dabei sind selbstverständlich auch schriftlich festgehaltene Mitarbeitergespräche wichtig und zu berücksichtigen. Ansonsten wird es sowieso schwierig "mässige" Leistungen zu formulieren.

Auf Wunsch des Arbei...

Priska Z.
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