Schönheitsoperation während den Ferien?
Eine Mitarbeiterin hat während ihren Ferien (geplante Ferien 30. Juni bis 17. Juli 2022) eine Schönheitsoperation gemacht. Am 13. Juli 2022 hat sie per e-Mail ein Arztzeugnis geschickt. Arbeitsunfähigkeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Juli 2022 zu 100%, Erschöpfungsdepression. Das Arztzeugnis wurde am 11. Juli 2022 ausgestellt. Gemäss unserem Reglement muss eine Krankheit während den Ferien sofort gemeldet werden. Müssen wir das Arztzeugnis so akzeptieren?
1 Antwort
Ich denke schon. Das typische an einer Erschöpfungsdepression ist ja gerade, dass man eine eingeschränkte Wahrnehmung seines Erholungsbedarfes und seiner Leistungsfähigkeit hat. Die meisten suchen auch erst dann nach ärztlichem Rat, wenn der “Zapfen” schon ab ist. Das dauert.
Ganz allgemein dürfte es bei den meisten Krankheiten - anders etwa als bei Unfällen - erst nach einer Zeit klar manifest sein, dass es sich nicht bloss um eine temporäre Unpässlichkeit handelt, sondern um eine o...