08. Januar 2024

Schule als Arbeitszeit zur Feststellung der Höchstarbeitszeit?

Liebe Community

Wir haben Mitarbeitende in Weiterbildung (zu HF) in einer Betriebsanstellung. Das heisst, sie erhalten jeden Monat den Lohn, arbeiten aber nur Blockweise bei uns (halbes Jahr Arbeit, halbes Jahr Schule). Lohn wird auch währnd der Schule bezahlt. Arbeitszeiten normal sind 42h pro Woche, im Betrieb max. 50 pro Woche.

Zur Festlegung der Höchstarbeitszeit und der Möglichkeit einer zweiten Anstellung: würde man während der Schulzeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen können? Wird die Schulzeit in diesem Fall als Arbeitszeit gerechnet (mit Auswirkung auf tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeiten)?

Danke für eure Einschätzungen.

1 Antwort

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“Muss sich ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auf Anordnung des Arbeitgebers oder auf Grund seiner bzw. ihrer beruflichen Tätigkeit von Gesetzes wegen weiter- oder fortbilden, dann stellt die dafür aufgewendete Ausbildungszeit Arbeitszeit dar.” (Art. 13 Abs. 4 ArGV1).
Eine einzelarbeitsvertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass für die Dauer der Schulzeit Lohn bezahlt wird, impli...

Ronald B.
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