18. Juni 2024

Schützenswerte Daten

Welche Personendaten dürfen auf keinen Fall in der Schweiz herausgegeben werden (rechtlich gesehen)? Wie sieht es aus mit Aus- oder Weiterbildung von Mitarbeitern, dürfen diese zum Beispiel mündlich an einem Vortrag gesagt werden (ohne die Namen zu nennen)?

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Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des DSG (Art. 328b OR).

Daten, die sich nicht auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person...

Ronald B.
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