Sind Dienstaltersgeschenke UVG und KTG pflichtig?
Sind Dienstaltersgeschenke UVG und KTG pflichtig?
3 Antworten
Ja. Dienstaltersgeschenke gehören grundsätzlich zum AHV-pflichtigen Lohn. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen abgezogen werden. Auch für die Abzüge für die Unfallversicherung ist der AHV-Lohn massgebend.
Ob auf dem Dienstaltersgeschenk auch Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, hängt von Ihrer Pensionskasse ab. Denn Pensionskassen können darauf verzichten, bei Lohnbestandteilen, die nur gelegentlich anfallen, Beiträge zu erheben. Dies sollte aber im Reglement festgehalten sein.
Übrigens: Schenken...
ja , da der AHV-Lohn...
Bei der KTG haben wir das ausgeschlossen, da es nur eine einmalige...