Sind Kinderzulagen, die über die kantonalen Sätze hinaus gehen AHV Pflichtig?
Die kantonal ausgerichteten Kinderzulagen sind nicht AHV-Pflichtig. Bezahlt jedoch ein Arbeitgeber freiwillig mehr ist die Mehrzahlung auch AHV-Befreit? Ich bin der Meinung nicht aber möchte diese Frage gerne hier stellen. Danke im Voraus für eure Antwort.
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Gemäss Wegleitung massgebender Lohn Ziffer 2170 sind gesetzliche Familienzulagen beitragsbefreit... in Ziffer 2171 wird festgehalten, dass darüber hinausgehende AG Le...