20. Juni 2019

Sind Kinderzulagen, die über die kantonalen Sätze hinaus gehen AHV Pflichtig?

Die kantonal ausgerichteten Kinderzulagen sind nicht AHV-Pflichtig. Bezahlt jedoch ein Arbeitgeber freiwillig mehr ist die Mehrzahlung auch AHV-Befreit? Ich bin der Meinung nicht aber möchte diese Frage gerne hier stellen. Danke im Voraus für eure Antwort.

1 Antwort

Gemäss Wegleitung massgebender Lohn Ziffer 2170 sind gesetzliche Familienzulagen beitragsbefreit... in Ziffer 2171 wird festgehalten, dass darüber hinausgehende AG Le...

Peter Z.
1 Bewertung

Schließen