Sind Temporäre mitarbeiter von der Zeiterfassung befreit?
Hallo,
Müssen Arbeitnehmer, die über einen Dritten eingestellt werden, ihre Arbeitszeit genauso erfassen wie Festangestellte.
Vielen Dank!
2 Antworten
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Arbeitszeiterfassung (Art. 46 ArG i.V.m. Art. 73 ArGV1). Beim Personalverleih ist der Verleiher der Arbeitgeber.
Der Verleiher wird inter...
Wenn ihr diese Möglichkeit habt, so sollten sie auch stempeln. Damit gibt es dann keine Diskussionen über geleistete Stunden. Der Verleiher kann sich mit einem handschriftlich ausgefüllten Arbeitsrapport begnügen und hätte damit dem Recht ...