08. August 2025

Sozialvers. Abzüge Bei Weiterbeschäftigung nach Pensionierung?

Mitarbeiter ist nach ordentlichem Pensionierungsalter weiterversichert bei PK bis 30.11 und bezieht ab 1.12. seine Rente.
Er wird mit einem Pensum von 20% bei uns weiterbeschäftigt bis 30.6.26.
Wie ist es bei KTG und UVG/UVGZ? Ist er da noch weiterversichert?
AHV und PK sind klar. Bitte nur Antworten betr. KTG / UVG.
Danke.

2 Antworten

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KTG: Gemäss Vertrag mit dem KTG-Versicherer. Bei Weiterbeschäftigung über 65 ist oft ein expliziter Einschluss nötig oder die Deckung ist begrenzt. Vertrag prüfen un...

Ronald B.
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  • Ein 20% Pensum ist im KTG nicht versicherbar.
  • UVG benötigt eine Wochenarbeitszeit von mind. 8 Std. was er wohl erreichen würde. Aber ich würde ihn hier wohl als nicht versichert ansehen, solange keine längere Zeitperiode dieses dokumentiert. Somit wäre sein Unfallschutz nur noch für BU gegeben. Weshalb NBU nicht? Er muss sich für die Restzeit selber versichern, oder es weglassen, da er als Rentner andere Vorsorge dafür ...
Peter Z.
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