Sozialversicherungspflicht für im Ausland wohnhafte Verwaltungsratmitglieder?
Müssen die im Ausland wohnhafte Verwaltungsratmitglieder (Service- kein Arbeitsvertrag) AHV-Beitrag auf Verwaltungsratshonoraren zahlen? Verwaltungsrat ist für die Muttergesellschaft tätig, die auch im Ausland registriert ist und nicht im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Die Verwaltung ist aber von der Schweiz aus vorgenommen, wo die Steuerliche Sitz ist (Tochtergesellschaft). Verwaltungsrathonoraren werden aus der Schweiz bezahlt.
1 Antwort
Ist ein wenig komplexer das Ganze.
Kurzantwort: Sie sind in der Schweiz pflichtig, die AHV ist abzuliefern.
Details bitte selber nachlesen.
Wegleitung Massgebender Lohn
https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6944/download
Randziffer 2052 und folgende
und Wegleitung über die Versicher...