11. Januar 2024

Sperrfrist Krankheit Berechnung der 30 Tage?

Hallo zusammen

Gemäss Art. 336c1 OR beträgt die Sperrfrist im ersten Dienstjahr 30 Tage. Der Kündigungsschutz beginnt ja am ersten Tag der Erkrankung und endet spätestens nach Ablauf der 30, 90 oder 180 Tage. Wie berechnet sich diese im folgenden Fall?

Krankheitseintritt 1. Januar 2024

Sperrfrist 30 Tage

Ist es korrekt, dass die Sperrfrist am 30. Januar 2024 abläuft und man so am 31. Januar 2024 per 29. Februar 2024 (1 Monat KF) kündigen könnte?

Oder läuft die Sperrfrist erst am 31. Januar 2024 ab und man könnte erst am 1. Februar 2024 per 31. März 2024 die Kündigung aussprechen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG

1 Antwort

Es ist korrekt, dass die Sperrfrist am 30. Januar 2024 abläuft. So kannst du am 31. Januar 2024 auf Ende Februar 2024 kündigen.

Die gesetzlichen Sperrfristen gelten während der Probezeit nicht. Du kannst das...

Tolga T.
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