29. Mai 2019

Sperrfristen?

Grüezi...

Ein Mitarbeiter von uns (über 10 Jahre im Betrieb) war in den letzten Jahren wegen Krankheit lange an der Arbeit verhindert. Es handelte sich um Rücken- sowie Hüftprobleme, nach 2 Operationen glaubten wir ihn wieder einsetzen zu können. Die Sperrfrist von 180 Tagen war bereits um einiges überschritten.

Zurück bei der Arbeit mussten wir feststellen, dass eine Arbeit im angestammten Bereich nicht mehr möglich ist. Der letzte Krankheitstag war am 28.02.2019, die Kündigung wurde am 03.04.2019 ausgesprochen. Per 08.04.2019 meldet sich der Mitarbeitende nun erneut krank wegen Hüftproblemen.

Folgende Fragen haben wir nun:

Gilt eine 2. Sperrfrist von nun nochmals 180 Tagen?

Hätten wir das Arbeitsverhältnis unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme kündigen müssen um eine neue Sperrfrist zu verhindern (wir wollten jedoch dem Mitarbeiter die Möglichkeit bieten, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu testen)?

Gilt weiterhin die Kündigungsfrist von 3 Monaten und somit wäre der letzte Tag der 31.07.2019?

Liebe Grüsse

2 Antworten

Ich bin der Meinung, dass ein Rückfall (selbe Krankheit) innerhalb von einer gewissen Frist (6 Monate) keine neue Sperrfrist auslöst. Jedoch wenn es sich um ein...

Martina H.
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Guten Tag

Die Antwort von Martina Hess ist korrekt. Da es sich um denselben Grund der Krankheit handelt (Rückfall), wird keine neue Sperrfrist ausgelöst. Das heisst, die Kündigungsfrist wird nicht erstreckt und das Arbeitsverhältn...

Roy L.
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