Sperrfristen bei Übergang vom 1. ins 2. Dienstjahr
Eintritt 1.4.22
Krankschreibung ab 23.2.23
Kündigung 28.3.23 auf 30.4.23 (1 Monat)
Krankschreibung bis 30.4.23
Effektiver Austritt?
Sperrfristenregelung?
Herzlichen Dank für Antworten und ein schönes Wochenende ☀️
1 Antwort
Dem Arbeitnehmer muss eine vollständige Kündigungsfrist “zur Verfügung stehen”, bspw. um eine neue Stelle zu finden. Im vorliegenden Fall sind das 30 Tage, nämlich die Zeit vom 01.04.23 bis 30.04.23, da am 28.03.23 auf den 30.04.23 gekündigt wurde.
Ab zweitem Dienstjahr (d.h. hier ab dem 01.04.23) beträgt die Sperrfrist 90 Tage (Art. 336c Abs. 1 lit. b). Diese Dauer von 90 Tagen beginnt gemäss Bundesgericht (BGE 133 III 517) mit dem Datum der Arbeitsverhinderung (23.02.23). Die Sperrfrist ende...