25. August 2022

Spesen Fahrkosten: öv Kosten züruckerstatten, auch wenn Nutzung Auto?

Hallo Community. Bezüglich Spesen für Fahrtkosten: Wir möchten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeweils die ÖV Fahrtkosten (z.B. zu einem Kundenmeeting) zurückerstatten. Dies aber auch, wenn der MA aus freien Stücken entscheidet mit dem Auto zu gehen. Dann schauen wir nach, was die öv kosten gewesen wären und rückerstatte diese. Ist das as a) i.O. so? und b) Wir erhalten ja dann keinen Beleg vom Mitarbeiter. Ist das problematisch?

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Die Benutzung eines Motorfahrzeugs für die Arbeit setzt - aus welchen Gründen auch immer - das Einverständnis des Arbeitgebers voraus (Art. 327b OR). Will der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - nicht, dass der Arbeitnehmer sein eigenes Motorfahrzeug benützt, ist dies entsprechend zu kommunizieren, da man sonst von einem stillschweigenden Einverständnis des Arbeitgebers ausgeht. Ist der Arbeitgeber (stillschweigend) einverstanden, sind die entsprechenden Aufwendungen zu vergüten (Art. 327b Abs. 2 OR).
Benutzt der Arbeitnehmer den ÖV, sind die entsprechenden Auslagen gemäss Art. 327a Abs. 1 OR zu vergüten. Zu bedenken ist dabei, dass bei ...

Ronald B.
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