Stellungnahme einer Mitarbeiterin bei einer Zwischenbeurteilung
Ein Vorgesetzter hat mit seiner Mitarbeiterin ein persönliches Gespräch geführt und sie dabei darauf aufmerksam gemacht, dass er mit ihrer Leistung nicht zufrieden ist. Die Kritik hat er an vorgefallenen Beispielen schriftlich notiert und daraus entsprechende Massnahmen / Ziele formuliert. Weiter hat er ihr nach dem Gespräch die Möglichkeit gegeben, ihre Stellungnahme dazu niederzuschreiben, damit das Dokument im Anschluss von beiden Seiten unterzeichnet werden kann. Die Stellungnahme der Mitarbeiterin bezieht sich nun aber nicht nur ausschliesslich auf die Leistungskritik / definierten Massnahmen, Ziele sondern widerspiegelt den allgemeinen Frust / Negativität der Mitarbeiterin (alles ist plötzlich schlecht). Muss eine solche Stellungnahme seitens Arbeitgeber akzeptiert werden? Unser Vorschlag an die Mitarbeiterin wäre, dass die wesentlichen Punkte in der Stellungnahme belassen werden könnten und sie die restlichen Themen an den Vorgesetzten bspw. per E-Mail richten könnte.
1 Antwort
Eine Stellungnahme ist einseitig und unterliegt keinem “Akzept” des AG. Ich würde diese durchaus in’s PD nehmen, da sich ev. daraus zu einem späteren Zeitpunkt Erkenntnisse für den Bruch zwischen AG & AN ableiten lassen.
Rein ko...