Steuerpflicht? Mitarbeiter ist CH, lebt in DE, arbeitet in CH? Was muss ich wo melden?
Ich habe eine Mitarbeiterin, die CH Staatsbürgerin ist, lebt in DE und in CH. Ich hatte einen solchen Fall noch nie, daher bin ich etwas unsicher. Muss ich sie wie eine ganz normale Grenzgängerin behandeln? Muss ich sie beim Amt für Migration melden (wahrscheinlich nicht)? Aber wie komm ich zu ihrem QST-Tarif?
4 Antworten
Zivilrechtliche Wohnsitz ist nur eine.
Kann nicht in DE und in CH wohnen.
Im Ausland Wohnhafte Personen sind Quellensteuerpflichtig.
Wir ...
Sie müssten m.E. zunächst klären, wo die Mitarbeiterin denn nun ansässig ist. Wohnsitze kann man viele haben,...
Hatte ich auch noch nie ... hingegen CH-Bürger:in mit Wohnsitz im FL und Tätigkeit in der CH.
Grundsätzlich anerkennt die Schweiz keine 2 Wohnsitze: Entweder ist der Ha...