SV- und Steuerpflicht Wettbewerbsgewinn in Geld?
In unserer Firma wird ein Wettbewerb für die Lernenden veranstaltet. Die Gewinner erhalten als Preis max. CHF 300.- als Geldüberweisung via Lohn. Da es sich weder um ein Geschenk noch eine Auszeichnung für herausragende Leistungen oder besondere Einsätze handelt, bin ich mir nicht sicher, ob diese Barzahlung Sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist. Gehe davon aus, dass es SV- und steuerpflichtig ist, bin mir aber nicht ganz sicher.
1 Antwort
Bargeschenke sind ab dem ersten Franken AHV-pflichtig. Nachfolgende Bargeschenke sind, soweit sie den üblichen Wert nicht übersteigen, nicht AHV-beitragspflichtig:
- Zuwendungen beim Tod von Angehörigen der Arbeitnehmenden;
- Weiterzahlung des Lohnes an die Hinterlassenen der Arbeitnehmenden;
- Zahlungen an Arbeitnehmende zur...