Tägliche Arbeitszeit während Kurzarbeit?
Hallo Zusammen
Die täglichen Sollstunden betragen 8.24 und im Monat April 2020 sind 167 Stunden zu leisten.
Ist es massgebend, ob an einzelnen Tagen 9 Stunden gearbeitet wird und an anderen Tagen beispielsweise nur zwei Stunden, sodass Ende Monat insgesamt gesehen dennoch bspw. 30 wirtschaftlich bedingte Ausfallstunden resultieren. Also dürfen auch während der Kurzarbeit an vereinzelten Tagen Überstunden geleistet werden? Und gibt es rechtliche Grundlagen?
Danke für Eure Antwort.
2 Antworten
Gute Frage!
Haben Sie die KAE-Brochure schon konsultiert?
Unter Ziffer 18 steht dort:
normale Arbeitszeit
Als normale Arbeitszeit gilt die vertragliche Arbeitszeit der Arbeitnehmenden, jedoch höchstens die ortsübliche Arbeitszeit im betreffenden Wirtschaftszweig. Für Arbeitnehmende mit flexiblem Arbeitszeitsystem gilt die vertraglich vereinbarte jahresdurchschnittliche Arbeitszeit als normale Arbeitszeit.
verkürzte Arbeitszeit
Als verkürzt gilt die Arbeitszeit nur, wenn sie zusammen mit geleisteten Mehrstunden die normale Arbeitszeit nicht erreicht. Als Mehrstunden gelten alle ausbezahlten oder nicht ausbezahlten Stunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Nicht als Mehrstunden gelten Zeitsaldi bis zu 20 Arbeitsstunden aus betrieblichen Gleitzeitregelungen sowie betrieblich festgelegte Vor- oder Nachholstunden zum Überbrücken von Feiertagen.
Mit dem ersten Tag der ersten Abrechnungsperiode...
Wie Marc F. geschrieben hat, denke ich auch, dass es keine Rolle spielt, wann die Kurzarbeit genau bezogen wird.
Beim aktuellen, stark vereinfachten Abrechnungsformular der Arbeitslosenkasse muss man die Summe der Sollstunden der KA-anspruchsberechtigten MA und die Ausfallstunden der von KA betroffenen angeben. Sofern die Ausfallstunden mindestens 10% betragen, gibt es eine KA-Entschädigung, sonst nicht.
Allerdings gelten weiterhin die Höchstarbeits- und Ruhezeiten gemäss Arbeitsgesetz.
Und die täglichen Arbeitszeiten müssen unbedingt mittels Arbeitszeitkontrolle erfasst werden. Gemäss AVIG-Praxis KAE, Kapitel B34:
"Diese Arbeitszeitkontrolle (z. B. Stempelkarten, Stundenrapporte) mus...