teilweise arbeitslose Person?
Wenn aus wirtschaftlichen Gründen einer Person das Arbeitspensum von 100% auf 80% gekürzt werden muss, hat dann die Person Anrecht auf ALV-Gelder für die fehlenden 20%?
1 Antwort
Gute Frage!
Ja, bei Kürzung des Arbeitspensums von 100% auf 80% hat der AN Anspruch auf ALV-Taggelder (vgl. AVIG-Praxis 2020, B91).
Allerdings führt diese Teilarbeitslosigkeit des AN dazu, dass wenn er dafür Taggelder beanspruchen will, er aufgrund der im Sozialversicherungsrecht ihm oblie...