Teilzeit mit freier Arbeitstagwahl: Feiertage?
Guten Tag HR Cosmos Community,
Ich habe bereits viele ähnliche Fragen zu Feiertagen bei Teilzeitangestellten gelesen, aber noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden.
Unsere Teilzeit-Admin-Mitarbeitenden (je 40%) können ihre Wochenarbeitszeit flexibel gestalten (ob Montag und Dienstag, Mittwoch und Donnerstag oder Montag und Freitag – alles ist für uns in Ordnung). Die Wochensollzeit beträgt 42.5 Stunden bei einem 100%-Pensum.
In Wochen mit Feiertagen legen sie ihre Arbeitszeit auf die Tage ohne Feiertag, damit die Sollstunden erfüllt werden.
Eine mögliche Lösung habe ich auf Workzeitung gefunden: "Arbeiten Sie nicht immer an den gleichen Werktagen, werden die Feiertage proportional zum Teilzeitpensum angerechnet. Beträgt Ihr Pensum z.B. 60 Prozent oder 24 Stunden pro Woche, werden Ihnen Feiertage wie Karfreitag und Auffahrt je mit 4.8 Stunden als Arbeitszeit berechnet."
Könnte man auch die Pro-rata-Lösung anwenden, bei der Feiertage anteilig basierend auf dem Beschäftigungsgrad vergütet werden, auch wenn sie auf einen arbeitsfreien Tag fallen?
Danke für eure Empfehlungen!
1 Antwort
Man sollte unterscheiden:
a) Wenn der Arbeitnehmer bspw. zu Jahresbeginn seine zwei Arbeitstage (z.B. Mittwoch und Freitag) auswählt und dem Arbeitgeber kommuniziert, dann gilt diese Wahl. An einem Karfreitag, falls dieser am Arbeitsort ein Feiertag ist, würden ihm dann die 8.5 Stunden gutgeschrieben. Arbeitet er in dieser Woche zusätzlich bspw. am Donnerstag, entstehen in dieser Woche 8.5 Überstunden.
b) Wenn der Arbeitnehmer seine zwei Arbeitstage von Woche zu Woche wechseln kann, wie er will, und so arbeitgeber...