Teilzeitpensum verteilt auf bestimmte Tage
Danke für die Info: Wie verhält es sich, wenn mit dem AG schriftlich (jedoch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt) ein Teilzeitpensum für bestimmte Wochentage vereinbart ist und ein Feiertag fällt auf diesen Wochentag? Ist dieser bezahlt frei oder muss er nachgeholt werden?
1 Antwort
Eine “schriftliche Vereinbarung” ist nichts anderes als ein Arbeitsvertrag(sbestandteil), wobei für Arbeitsverträge keine Formvorschriften bestehen (Art. 320 OR).
Wenn ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, erfolgt in der Regel kein Lohnabzug, obwohl eigentlich nur der Schweizer Nationalfeiertag (1. August) vom Gesetzgeber als zu bezahlen definiert wurde (Art. 110 Abs. 3 BV). Bezüglich “nach...