Telefonspesen während Kurzarbeit streichen?
Hallo
Da wir in der Eventbranache Tätig sind haben wir aufgrund Corona vollumfänglich Kurzarbeit. Kann ich nun die Telefonspesen der Mitarbeiter bis auf weiteres streichen?
Die Telefonspesen haben wir eingeführt da jeder Mitarbeiter am Event erreichbar sein muss. Da nun jedoch aufgrund Corona kein Event stattfindet wären diese auch nicht geschuldet oder?
im Vertrag haben wir folgenden Satz: Es werden pro Monat Pauschal CHF xy für Telefonspesen vergütet. Im Gegenzug ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin für die Arbeitgeberin während den Arbeitszeiten erreichbar.
1 Antwort
Na ja, ganz so einfach wird es nicht.
Habt ihr ein Spesenregelement, ggfls. genehmigt vom Steueramt?
Spesen müssen immer vergütet werden. Dein Argument ist nun, dass er/sie keine Auslagen hatten. Aber mein Argument ist, dass sie ein Telefon gekauft haben - extra für euch - und hierbei fallen nun neben Amortisation auch bei einer Flatrate monatliche Kosten a...