Temporäre Anstellung: Müssen wir in der Kündigungsfrist den Lohn weiterzahlen?
Wir betreuen eine Person, die im Moment im Schwangerschaftsurlaub weilt. 4 Tage vor Ablauf des Schwangerschaftsurlaubs erhalten wir ein Krankheitszeugnis mit einem Ausfall auf weiteres.
Nun stellt sich uns die Frage, ob diese Person die wir im temporären Verhältnis betreuen nach der Sperrfrist Anspruch auf Lohnfortzahlung von uns als Personaldienstleister hat. Ihr ist es nicht möglich einem 100% Pensum nachzugehen, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.
Müssen wir in der Kündigungsfrist den Lohn weiterzahlen?
1 Antwort
Zuerst wohl ein paar Fragen.
Was bedeutet in deinem Fall "betreuen"? Hatte sie vorher ein 100% Pensum? Heisst bei dir temporäres Anstellungsverhältnis, dass es befristet ist?
Versuch einer Antwort, wobei ohne die Klärung der Fragen, diese eher mit Vorsicht zu geniessen ist. Es sind die Allgemeinheiten.
Grundsätzlich muss die Frau nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zu den vormaligen Abmachungen zur Arbeit erscheinen. Das Arztzeugnis entbindet sie nun davon.
Es gibt nun zwei, drei Möglichkeiten.
A: Gesundung abwarten... dann muss sie wieder zu 100% kommen, oder selber künden. Während der K'frist muss sie die Bedingungen (100%) einhalten. (oder ihr kommt ihr entgegen)
B: Vertrauensarzt einschalten, welcher die Krankheit und...