Überwiegende Privatnutzung Geschäftsauto?
Guten Tag liebe Community
ich habe eine Frage zum Thema Versteuerung der privaten Nutzung eines Geschäftsautos.
Ist die pauschale Versteuerung der Privatnutzung einer Geschäftsautos nur dann zulässig, wenn der Wagen überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) dienstlich eingesetzt wird, oder spielt das Verhältnis bei gemischter Nutzung keine Rolle solange der Wagen zumindest gelegentlich auch mal dienstlich verwendet wird? Ich vermute mal ein minimaler Anteil an geschäftlicher Nutzung muss auf jeden Fall vorliegen, da die Weisung des Kantons ZH (https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-17-1.html) unter B I.1 ein "auch" formuliert ("Wird dem Arbeitnehmer ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt und kann der Arbeitnehmer den Geschäftswagen auch für den Privatgebrauch benutzen,[...]" .
Sollte keine dienstliche Nutzung vorliegen wäre die private Nutzung folglich dann über die effektive Methode zu ermitteln und zu versteuern nehme ich an?
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüsse
1 Antwort
Es gibt dazu schon einige Antworten hier im HR Cosmos.
In der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises der ESTV findest du das.
Trägt der AG die Autokosten, so ist das Auto aufzurechnen. Bezüglich AN trägt die Kosten steht dann dieses:
Übernimmt der Arbeitnehmer beträchtliche Kosten (z. B. sämtliche Kosten für Unter- 22 halt, Versicherungen, Benzin und Reparaturen; die Übernahme der Benzinkosten respektive de...