02. August 2023

Überzeitzuschlag im Stundenlohn?

Wir beschäftigen einige wenige Mitarbeiter im Stundenlohn, da sie zu Hause einen Landwirtschaftsbetrieb haben und daher nur unregelmässig bei uns arbeiten können.

Daher variieren die monatlich gearbeiteten Stunden sehr. Es gibt auch Monate, in denen sie gar keinen Einsatz haben.

Nun wurde mir von der Arbeitsaufsicht gesagt, dass man Mitarbeitern im Stundenlohn die Überzeit mit einem 25%-Zuschlag bezahlen muss. Dazu wird der gearbeitete Jahresdurchschnitt als Pensumsmassgabe genommen, jedoch muss die Überzeit/Überstunden-Geschichte monatlich angeschaut werden.

(Zur Info: wir bezahlen Ferienzuschlag, Feiertagszuschlag und Anteil 13. Monatslohn im Stundenlohn eingerechnet).

Meine Frage lautet nun: Muss ich diesen Zuschlag wirklich auszahlen?

a) habe ich davon noch nie etwas gehört (was nichts zu bedeuten hat)

b) was ist dann in den Monaten, in denen weniger oder nichts gearbeitet wird. Da kann man ja auch nichts abziehen.

Herzlichen Dank bereits jetzt für die Hilfe.

2 Antworten

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Erstens dürfen Ferienzuschlag, Feiertagszuschlag und Anteil 13. Monatslohn nicht in den Stundenlohn eingerechnet werden. Diese Zuschläge kommen zum Stundenlohn hinzu (deshalb nennt man sie Zuschläge). Und sie müssen separat im Arbeitsvertrag und in den monatlichen Lohnabrechnungen ausgewiesen werden. Macht man das nicht, läuft man Gefahr, doppelt bezahlen zu müssen.
Für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes gelten die entsprechenden Regeln. So auch die Regelungen betreffend Überzeit (Überzeit entsteht, wenn die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird; vgl. Art. 9 ArG). Da macht es keinen Unterschied, ob man einen Jahreslohn, Monatslohn oder Stundenlohn vereinbart hat. Massgebend für die Überzei...

Ronald B.
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Ergänzend zu den kompetenten und ausführlichen Antworten von Roland würde ich noch anfügen, dass man einmal die “Arbeitsaufsicht” fragen sollte, welche Fälle oder Mitarbeitende sie denn geprüft hat um das festzustellen. Dann kann man im Einzelfall die Details nachprüfen.

Empfehlung: Überstundenzuschläge vertraglich wegbedingen. Bei Überzeit geht das rechtli...

Peter Z.
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